1. Die ersten Stunden
- Arzt verständigenDer Tod muss ärztlich festgestellt werden.
Zu Hause über 112 oder das Gesundheitszentrum, im Krankenhaus oder Heim geschieht
es dort. Ohne die ärztliche Bescheinigung geht nichts weiter.
- Bestattungsunternehmen anrufenEs übernimmt Überführung,
Aufbahrung und den Papierkram — auch die Anmeldung beim Standesamt. In Spanien ist
das der übliche Weg; man muss nicht selbst zu den Ämtern.
- Versicherung prüfenEine póliza de decesos, eine
Bestattungsversicherung, ist hier verbreitet. Sie bestimmt, welches Unternehmen
zuständig ist — vor der Beauftragung prüfen, ob eine besteht.
- Eintragung im StandesamtUmgehend, beim Juzgado de Paz. Danach wird die Bestattungs- oder
Einäscherungserlaubnis erteilt. Friedensgericht
- Bestattung oder EinäscherungSie erfolgt in Spanien in der
Regel innerhalb weniger Tage. Wer Angehörige aus dem
Ausland erwartet, sagt das dem Unternehmen sofort — eine Verzögerung ist möglich,
muss aber organisiert werden.
2. Friedhöfe in Altea
Grabstellen und Nischen vergibt die Gemeinde; die Gebühren stehen in den
Ordenanzas fiscales. Nutzungsrechte sind in der Regel befristet — Reglament del cementeri
prüfen; wer ein Grab in der Familie hat, sollte den Ablauf der Frist kennen.
3. Krematorium und Bestattungshäuser
Die Aufzählung nennt einige Häuser in der Umgebung und ist keine
Empfehlung. Welches Unternehmen tätig wird, ergibt sich meist aus der
Bestattungsversicherung.
4. Wenn die verstorbene Person ausländische Staatsangehörige war
- Konsulat verständigen — es stellt die Sterbeurkunde für das Heimatland aus
und berät bei der Überführung. Für die Provinz Alicante ist das Honorarkonsulat
in Alicante zuständig; übergeordnet ist das Generalkonsulat in Barcelona.
Weitere Ämter
- Überführung ins Ausland — möglich; sie dauert nach Angaben des
Auswärtigen Amts 3 bis 10 Tage und läuft über Bestattungsunternehmen auf beiden
Seiten. Die Kosten liegen bei mehreren Tausend Euro — vorab bei der Versicherung
fragen, was sie übernimmt.
- Mehrsprachige Urkunden — die spanische Sterbeurkunde gibt es als
internationale Fassung, die zum Beispiel in Deutschland ohne Übersetzung
anerkannt wird. Beim Juzgado de Paz ausdrücklich danach fragen.
5. Danach
- Mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde besorgen — Bank, Versicherung,
Notariat, Konsulat und Rentenkasse verlangen jeweils eine eigene.
- Certificado de últimas voluntades — die Bescheinigung, ob ein Testament
hinterlegt ist. Sie wird online beim Justizministerium beantragt (Registro de
Actos de Última Voluntad) — nicht sofort, sondern erst nach einer Wartefrist.
- Erbschaftsteuer — die Frist beträgt sechs Monate ab dem Todestag und
lässt sich auf Antrag um weitere sechs Monate verlängern. Zuständig ist die
Agència Tributària Valenciana (ATV); war der Verstorbene oder ist der Erbe nicht
in Spanien ansässig, die staatliche Agencia Tributaria (AEAT).
Steuern
- Verträge kündigen oder umschreiben — Strom, Wasser, Suma, Telefon,
Eigentümergemeinschaft. Ohne Umschreibung laufen Lastschriften weiter.
- Renten — sowohl die spanische als auch eine ausländische Rentenkasse sofort verständigen.
Überzahlungen können zurückgefordert werden.
6. Vorsorge
Wer hier lebt, erspart seinen Angehörigen viel, wenn er drei Dinge geregelt hat: eine
Bestattungsversicherung oder eine klare Anweisung, ein spanisches Testament für in
Spanien belegenes Vermögen, und eine Mappe mit Ausweis, NIE, Versicherungspolicen und
Bankverbindungen an einem auffindbaren Ort.
Das spanische Testament wird beim Notar errichtet und im zentralen Register vermerkt.
Es erspart die Anerkennung eines fremden Testaments, die aufwendig ist. Wie es mit einem
deutschen Testament zusammenwirkt, anwaltlich klären lassen — ein späteres Testament
kann ein früheres widerrufen.
Diese Seite beschreibt den üblichen Ablauf. Für den Einzelfall,
besonders bei Erbschaft und Auslandsbezug, ist anwaltliche oder notarielle Beratung der
richtige Weg.
Anschriften und Rufnummern zusammengestellt Oktober 2026. Fristen und Zuständigkeiten richten sich nach der geltenden Rechtslage. Konsulat, Urkunden und Testamentsregister nach dem Auswärtigen Amt (spanien.diplo.de), Erbschaftsteuer nach ATV herencias und AEAT sucesiones. Rufnummern ohne amtliche Quelle sind als Stand Oktober 2026 übernommen; vor dem Anruf bitte prüfen.