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Altea · Im Todesfall
Im Todesfall

Im Todesfall

En caso de fallecimiento

Die ersten Schritte laufen in Spanien schneller ab als in Deutschland — meist innerhalb von ein bis zwei Tagen. Diese Seite sagt, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Keine Seite der Gemeinde Altea. alteamar.es ist ein privates Angebot und keine Behörde: Wir nehmen keine Anträge an und beraten nicht im Einzelfall. Verbindlich ist nur, was die zuständige Stelle sagt: mjusticia.gob.es ↗. Wie ein Branchenbuch sammeln wir hier, was sonst auf vielen Seiten verstreut ist: ein Überblick, keine Handlungsanleitung.

1. Die ersten Stunden

  1. Arzt verständigenDer Tod muss ärztlich festgestellt werden. Zu Hause über 112 oder das Gesundheitszentrum, im Krankenhaus oder Heim geschieht es dort. Ohne die ärztliche Bescheinigung geht nichts weiter.
  2. Bestattungsunternehmen anrufenEs übernimmt Überführung, Aufbahrung und den Papierkram — auch die Anmeldung beim Standesamt. In Spanien ist das der übliche Weg; man muss nicht selbst zu den Ämtern.
  3. Versicherung prüfenEine póliza de decesos, eine Bestattungsversicherung, ist hier verbreitet. Sie bestimmt, welches Unternehmen zuständig ist — vor der Beauftragung prüfen, ob eine besteht.
  4. Eintragung im StandesamtUmgehend, beim Juzgado de Paz. Danach wird die Bestattungs- oder Einäscherungserlaubnis erteilt. Friedensgericht
  5. Bestattung oder EinäscherungSie erfolgt in Spanien in der Regel innerhalb weniger Tage. Wer Angehörige aus dem Ausland erwartet, sagt das dem Unternehmen sofort — eine Verzögerung ist möglich, muss aber organisiert werden.

2. Friedhöfe in Altea

Grabstellen und Nischen vergibt die Gemeinde; die Gebühren stehen in den Ordenanzas fiscales. Nutzungsrechte sind in der Regel befristet — Reglament del cementeri prüfen; wer ein Grab in der Familie hat, sollte den Ablauf der Frist kennen.

3. Krematorium und Bestattungshäuser

  • Tanatori Crematori Marina Baixa — N-332, km 142, La Vila Joiosa. Ein nahes Krematorium. 965 89 58 58. Route zum Krematorium
  • Tanatori El Sagristà — Plaça d’Espanya 4, Callosa d’en Sarrià. 965 88 20 30
  • Funerària Germans Femenia Pineda — Camí de Canor 26, Benissa. 649 48 18 44

Die Aufzählung nennt einige Häuser in der Umgebung und ist keine Empfehlung. Welches Unternehmen tätig wird, ergibt sich meist aus der Bestattungsversicherung.

4. Wenn die verstorbene Person ausländische Staatsangehörige war

  • Konsulat verständigen — es stellt die Sterbeurkunde für das Heimatland aus und berät bei der Überführung. Für die Provinz Alicante ist das Honorarkonsulat in Alicante zuständig; übergeordnet ist das Generalkonsulat in Barcelona. Weitere Ämter
  • Überführung ins Ausland — möglich; sie dauert nach Angaben des Auswärtigen Amts 3 bis 10 Tage und läuft über Bestattungsunternehmen auf beiden Seiten. Die Kosten liegen bei mehreren Tausend Euro — vorab bei der Versicherung fragen, was sie übernimmt.
  • Mehrsprachige Urkunden — die spanische Sterbeurkunde gibt es als internationale Fassung, die zum Beispiel in Deutschland ohne Übersetzung anerkannt wird. Beim Juzgado de Paz ausdrücklich danach fragen.

5. Danach

  • Mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde besorgen — Bank, Versicherung, Notariat, Konsulat und Rentenkasse verlangen jeweils eine eigene.
  • Certificado de últimas voluntades — die Bescheinigung, ob ein Testament hinterlegt ist. Sie wird online beim Justizministerium beantragt (Registro de Actos de Última Voluntad) — nicht sofort, sondern erst nach einer Wartefrist.
  • Erbschaftsteuer — die Frist beträgt sechs Monate ab dem Todestag und lässt sich auf Antrag um weitere sechs Monate verlängern. Zuständig ist die Agència Tributària Valenciana (ATV); war der Verstorbene oder ist der Erbe nicht in Spanien ansässig, die staatliche Agencia Tributaria (AEAT). Steuern
  • Verträge kündigen oder umschreiben — Strom, Wasser, Suma, Telefon, Eigentümergemeinschaft. Ohne Umschreibung laufen Lastschriften weiter.
  • Renten — sowohl die spanische als auch eine ausländische Rentenkasse sofort verständigen. Überzahlungen können zurückgefordert werden.

6. Vorsorge

Wer hier lebt, erspart seinen Angehörigen viel, wenn er drei Dinge geregelt hat: eine Bestattungsversicherung oder eine klare Anweisung, ein spanisches Testament für in Spanien belegenes Vermögen, und eine Mappe mit Ausweis, NIE, Versicherungspolicen und Bankverbindungen an einem auffindbaren Ort.

Das spanische Testament wird beim Notar errichtet und im zentralen Register vermerkt. Es erspart die Anerkennung eines fremden Testaments, die aufwendig ist. Wie es mit einem deutschen Testament zusammenwirkt, anwaltlich klären lassen — ein späteres Testament kann ein früheres widerrufen.

Diese Seite beschreibt den üblichen Ablauf. Für den Einzelfall, besonders bei Erbschaft und Auslandsbezug, ist anwaltliche oder notarielle Beratung der richtige Weg.

Anschriften und Rufnummern zusammengestellt Oktober 2026. Fristen und Zuständigkeiten richten sich nach der geltenden Rechtslage. Konsulat, Urkunden und Testamentsregister nach dem Auswärtigen Amt (spanien.diplo.de), Erbschaftsteuer nach ATV herencias und AEAT sucesiones. Rufnummern ohne amtliche Quelle sind als Stand Oktober 2026 übernommen; vor dem Anruf bitte prüfen.