Erste Adresse für alles Gemeindliche: Anmeldung, Bescheinigungen, Anträge, Eingangsregister. Das Gebäude steht an der Plaça de José María Planelles am Rand der Altstadt.
Keine Seite der Gemeinde Altea. alteamar.es ist ein privates Angebot und keine Behörde: Wir nehmen keine Anträge an und beraten nicht im Einzelfall. Verbindlich ist nur, was die zuständige Stelle sagt: altea.es ↗. Wie ein Branchenbuch sammeln wir hier, was sonst auf vielen Seiten verstreut ist: ein Überblick, keine Handlungsanleitung.

| Zeitraum | Publikumsverkehr |
|---|---|
| 1. Oktober – 31. Mai, Mo–Fr | 8:30 – 14:00 |
| Samstag, Sonntag, Feiertage | geschlossen |
Sommerzeiten (Juni bis September): siehe altea.es. Örtliche Feiertage weichen ab. In der Festwoche Ende September und um den Jahreswechsel vorher anrufen.
Öffnungszeiten ändern sich. Vor dem Besuch bitte prüfen: altea.es
Die verlangten Unterlagen ändern sich mit der Rechtslage. Aktuelle Liste: Sede electrónica
Die Anmeldung ist der Schlüssel. Sie wird für vieles verlangt oder empfohlen: bei der SIP-Karte als Wohnsitznachweis, bei der Schulzulassung als Punktekriterium für die Wohnortnähe, und sie ist Voraussetzung für die Eintragung ins Wählerverzeichnis.
Viele Vorgänge lassen sich über die sede electrónica erledigen — dafür braucht man ein digitales Zertifikat oder Cl@ve. ACCV-Zertifikat: Registrierung im Bürgerbüro (OAC, Erdgeschoss Rathaus) mit Termin. Cl@ve: Registrierung u. a. bei Suma, Agencia Tributaria und Seguridad Social.
Für die Anmeldung selbst verlangt die Gemeinde nach unserer Kenntnis keine Gebühr. Was Bescheinigungen und andere städtische Abgaben kosten, steht in den jährlich beschlossenen Gebührensatzungen: altea.es → Ordenanzas fiscales. Wir geben hier bewusst keine Beträge an, damit nichts veraltet.
Bei den Kommunalwahlen ja. Voraussetzungen sind die Meldung in Altea und die Eintragung ins Wählerverzeichnis für Ausländer, das CERE. Sie ist einmalig zu beantragen und geschieht nicht automatisch mit der Anmeldung — wer sie versäumt, steht am Wahltag nicht auf der Liste. Für die Kommunalwahl am 23. Mai 2027 muss die Erklärung bis zum 30. Dezember 2026 vorliegen. Staatsangehörige von 13 Abkommensstaaten (u. a. Vereinigtes Königreich, Norwegen, Island) können ebenfalls wählen, müssen aber zusätzlich einen mehrjährigen legalen Aufenthalt nachweisen (UK/Norwegen 3, sonst 5 Jahre) und den Antrag vor jeder Wahl stellen. An den Wahlen zum spanischen Parlament nehmen nur spanische Staatsangehörige teil.
Anmelden muss sich, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Altea hat; bei mehreren Wohnorten dort, wo man die meiste Zeit des Jahres lebt (Art. 15 Ley 7/1985). Für reine Ferienaufenthalte gilt das nicht.
Die Bescheinigung selbst hat kein Ablaufdatum. Welches Höchstalter verlangt wird, bestimmt die anfordernde Stelle; für die SIP-Karte sind es zum Beispiel sechs Monate.
Einzelne Mitarbeitende sprechen Englisch, verlässlich ist das nicht. Verfahrenssprachen sind Spanisch und Valencianisch. Fremdsprachige Urkunden in der Regel mit beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Für die Anmeldung selbst verlangt die Gemeinde nach unserer Kenntnis keine Gebühr. Für Bescheinigungen können Gebühren anfallen; siehe Ordenanzas fiscales.
Karte von Google Maps
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Angaben nach der Gemeindeverwaltung Altea, Stand Oktober 2026. Öffnungszeiten und Zuständigkeiten können sich ändern — bitte vor dem Besuch telefonisch bestätigen. Quellen: boe.es (Resolución 29.4.2020 zum Padrón; Ley 7/1985), ine.es (CERE), san.gva.es (SIP-Karte), altea.portalemp.com (ACCV-Zertifikat).
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