1. Die ersten Stunden
- Arzt verständigenDer Tod muss ärztlich festgestellt werden.
Zu Hause über 112 oder das Gesundheitszentrum, im Krankenhaus oder Heim geschieht
es dort. Ohne die ärztliche Bescheinigung geht nichts weiter.
- Bestattungsunternehmen anrufenEs übernimmt Überführung,
Aufbahrung und den Papierkram — auch die Anmeldung beim Standesamt. In Spanien ist
das der übliche Weg; man muss nicht selbst zu den Ämtern.
- Versicherung prüfenViele Haushalte hier haben eine
póliza de decesos, eine Bestattungsversicherung — oft mitlaufend über die
Hausrat- oder Bankverbindung. Sie bestimmt, welches Unternehmen zuständig ist.
Vor der Beauftragung nachsehen.
- Eintragung im StandesamtInnerhalb von vierundzwanzig
Stunden, beim Juzgado de Paz. Danach wird die Bestattungs- oder
Einäscherungserlaubnis erteilt. Friedensgericht
- Bestattung oder EinäscherungSie erfolgt in Spanien in der
Regel binnen vierundzwanzig bis achtundvierzig Stunden. Wer Angehörige aus dem
Ausland erwartet, sagt das dem Unternehmen sofort — eine Verzögerung ist möglich,
muss aber organisiert werden.
2. Friedhöfe in Altea
Grabstellen und Nischen vergibt die Gemeinde; die Gebühren stehen in den
Ordenanzas fiscales. Nutzungsrechte sind befristet und müssen verlängert werden — wer
ein Grab in der Familie hat, sollte den Ablauf der Frist kennen.
3. Krematorium und Bestattungshäuser
- Tanatori Crematori Marina Baixa — N-332, km 142, Villajoyosa. Das
nächstgelegene Krematorium, täglich 8:00–23:00.
965 89 58 58. Route zum Krematorium
- Tanatori El Sagristà — Plaça d’Espanya 4, Callosa d’en Sarrià.
965 88 20 30
- Funerària Germans Femenia Pineda — Camí de Canor 26, Benissa, rund um die
Uhr erreichbar. 649 48 18 44
Die Aufzählung nennt die nächstgelegenen Häuser und ist keine
Empfehlung. Welches Unternehmen tätig wird, ergibt sich meist aus der
Bestattungsversicherung.
4. Wenn die verstorbene Person Ausländer war
- Konsulat verständigen — es stellt die Sterbeurkunde für das Heimatland aus
und berät bei der Überführung. Für Deutsche ist das Honorarkonsulat in Alicante
zuständig, in schweren Fällen die Botschaft in Madrid.
Weitere Ämter
- Überführung ins Ausland — möglich, aber aufwendig: Es braucht einen
Zinksarg, eine Genehmigung und die Abstimmung zweier Behörden. Das Unternehmen
übernimmt das; die Kosten trägt oft die Versicherung nur teilweise.
- Mehrsprachige Urkunden — die spanische Sterbeurkunde gibt es als
internationale Fassung, die im EU-Ausland ohne Übersetzung anerkannt wird. Beim
Juzgado de Paz ausdrücklich danach fragen.
5. Danach
- Mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde besorgen — Bank, Versicherung,
Notariat, Konsulat und Rentenkasse verlangen jeweils eine eigene.
- Certificado de últimas voluntades — die Bescheinigung, ob ein Testament
hinterlegt ist. Sie wird beim Justizministerium beantragt, frühestens fünfzehn
Werktage nach dem Tod.
- Erbschaftsteuer — die Frist beträgt sechs Monate ab dem Todestag,
verlängerbar auf Antrag. Zuständig ist die Generalitat Valenciana, nicht das
Finanzamt des Staates. Steuern
- Verträge kündigen oder umschreiben — Strom, Wasser, Suma, Telefon,
Eigentümergemeinschaft. Ohne Umschreibung laufen Lastschriften weiter.
- Renten — die spanische wie eine ausländische Kasse sofort verständigen.
Überzahlungen werden zurückgefordert.
6. Vorsorge
Wer hier lebt, erspart seinen Angehörigen viel, wenn er drei Dinge geregelt hat: eine
Bestattungsversicherung oder eine klare Anweisung, ein spanisches Testament für in
Spanien belegenes Vermögen, und eine Mappe mit Ausweis, NIE, Versicherungspolicen und
Bankverbindungen an einem auffindbaren Ort.
Das spanische Testament wird beim Notar errichtet und im zentralen Register vermerkt.
Es ersetzt ein ausländisches nicht, sondern ergänzt es — und erspart die Anerkennung
eines fremden Testaments, die Monate dauern kann.
Diese Seite beschreibt den üblichen Ablauf. Für den Einzelfall,
besonders bei Erbschaft und Auslandsbezug, ist anwaltliche oder notarielle Beratung der
richtige Weg.
Anschriften und Rufnummern geprüft August 2026. Fristen und Zuständigkeiten richten sich nach der geltenden Rechtslage.