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Altea · Bauamt
Bauamt

Bauamt

Concejalía de Urbanismo

Genehmigungen, Bauanzeigen, Flächennutzungsplan und Erstbezug. Wer in Altea baut, umbaut oder eine Immobilie kauft, landet früher oder später hier.

Keine Seite der Gemeinde Altea. alteamar.es ist ein privates Angebot und keine Behörde: Wir nehmen keine Anträge an und beraten nicht im Einzelfall. Verbindlich ist nur, was die zuständige Stelle sagt: altea.es ↗. Wie ein Branchenbuch sammeln wir hier, was sonst auf vielen Seiten verstreut ist: ein Überblick, keine Handlungsanleitung.

Obergeschosse des Rathauses: Galerien mit Holzbalken, an den Brüstungen rot-gelb gestreifte Stoffbahnen, davor vier Fahnen an Masten. An der Wand das Holzschild „AJUNTAMENT“, rechts eine große, dicht belaubte Bougainvillea; blauer Himmel.
Das Rathaus — Anlaufstelle auch für das Bauamt (Urbanismo); oben das Schild „Ajuntament“ Street View öffnen →Foto: Axel Voigts

Kontakt

Anschrift
Ayuntamiento de Altea
Plaça de José María Planelles 1
03590 AlteaAuf der Karte zeigen
Dezernat
Urbanismo, Medio Ambiente, Agricultura y Pesca
Website
altea.es

Öffnungszeiten

ZeitraumPublikumsverkehr
Publikumsverkehrvormittags; Zeiten auf altea.es
Technische BeratungTermin bei der Oficina Tècnica telefonisch erfragen

Für Aktenauskunft und Ortstermine vorher anrufen; die Technikerinnen und Techniker sind nicht durchgehend im Haus.

Öffnungszeiten ändern sich. Vor dem Besuch bitte prüfen: altea.es → Urbanismo

Ansprechpartner und Abteilungen

  • Oficina TècnicaPrüfung von Bauanträgen, Ortstermine
  • Arquitecte municipalStadtarchitekt, städtebauliche Beurteilung
  • Disciplina urbanísticaBauaufsicht, Verstöße, Wiederherstellung
  • Llicències d’activitatGewerbliche Nutzung, Lokale, Ferienvermietung

Ablauf: Baugenehmigung für eine größere Maßnahme

  1. Baurecht klärenCédula urbanística beantragen: Auskunft über das für das Grundstück geltende Baurecht.
  2. Bauplanung erstellen lassenEin zugelassener Architekt erstellt die Bauplanung (proyecto); die Architektenkammer bestätigt sie (visado).
  3. Antrag einreichenÜber das Online-Amt oder das Eingangsregister, mit Projekt, Eigentumsnachweis und Katasterdaten.
  4. Gebühren zahlenBaugenehmigungsgebühr und die Bausteuer ICIO, berechnet nach den Baukosten.
  5. Prüfung und BescheidDie Oficina Tècnica prüft, fordert gegebenenfalls nach und erteilt die Genehmigung. Erst danach darf gebaut werden.
  6. ErstbezugNach Fertigstellung die licencia de primera ocupación beantragen — ohne sie kein dauerhafter Wasser- und Stromanschluss (Art. 32 Ley 3/2004). Bei Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, kann für einen neuen Versorgungsvertrag eine licencia de segunda ocupación verlangt werden (Art. 33).

Was hier erledigt wird

  • Licencia de obra mayor — Baugenehmigung für Neubau und größere Eingriffe
  • Declaración responsable — Bauanzeige für kleinere Maßnahmen
  • Licencia de primera ocupación — Erstbezugsbescheinigung
  • Cédula urbanística — Auskunft über das geltende Baurecht
  • Legalización — nachträgliche Genehmigung bestehender Bauten
  • Einsicht in den Flächennutzungsplan (PGOU) und laufende Planverfahren
  • Auskunft zu Abstandsflächen, Baugrenzen und Nutzungsarten
  • Genehmigung für Gerüste, Container und Straßensperrungen während der Bauzeit

Was Sie mitbringen

  • Ausweis und NIE, bei Gesellschaften zusätzlich Vollmacht und CIF
  • Grundbuchauszug (nota simple) oder escritura
  • Katasterreferenz des Grundstücks
  • Bei größeren Maßnahmen das von der Kammer bestätigte Projekt
  • Kostenvoranschlag als Grundlage der Bausteuer ICIO
  • Fotos des Bestands, bei Maßnahmen an der Fassade

Die verlangten Unterlagen ändern sich mit der Rechtslage. Aktuelle Liste: altea.es → Urbanismo, trámites

Gut zu wissen

Der Kern der Altstadt ist Denkmalbereich. Das Renaissance-Bollwerk um die Kirche (Carrer Major, d’Enmig, de Baix, del Forn u. a.) ist seit 2013 Bien de Interés Cultural (Conjunto Histórico, Decreto 69/2013). Dort gelten Vorgaben für Dächer, Fenster, Fassaden und Farben, und Eingriffe brauchen zusätzlich die Genehmigung der Conselleria de Cultura.

In den ersten 100 m landeinwärts der Küste gilt die Schutzzone der Ley de Costas: Wohnbauten sind dort grundsätzlich ausgeschlossen, Eingriffe brauchen eine zusätzliche Genehmigung. Das verlängert Verfahren deutlich.

Am Algar kommt das Hochwasserrisiko hinzu. Die Überschwemmungsgebiete an der Mündung sind im PATRICOVA kartiert, dem Hochwasser-Raumplan der Generalitat (Decreto 201/2015, Karten unter carto.icv.gva.es), und begrenzen, was gebaut werden darf — mitunter sehr deutlich. Das sollte vor dem Kauf geprüft werden, nicht danach.

Vor einem Kauf lohnt sich die cédula urbanística: Sie zeigt, was zulässig ist und ob ohne Genehmigung gebaut wurde.

Gebühren

Fällig werden die Genehmigungsgebühr und die Bausteuer ICIO, berechnet nach den Baukosten. Sätze und Ermäßigungen stehen in den Gebührensatzungen: altea.es → Ordenanzas fiscales. Verfahren und Formulare unter altea.es → Urbanismo, trámites.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Pool eine Genehmigung?

Erdbewegungen brauchen eine Genehmigung; Mauern, Einfriedungen, Pools, Überdachungen und Solaranlagen sind je nach Fall genehmigungs- oder anzeigepflichtig (declaración responsable). Vorher fragen ist billiger als nachträglich legalisieren.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?

Das hängt von Umfang und Vollständigkeit ab und kann mehrere Monate dauern. Fehlende Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen.

Was ist, wenn am Haus ohne Genehmigung gebaut wurde?

Je nach Alter und Lage kommt eine nachträgliche Legalisierung oder eine Eintragung als Altbestand infrage. In Schutzgebieten ist das oft ausgeschlossen. Das sollte anwaltlich geprüft werden.

Darf ich meine Wohnung als Ferienwohnung vermieten?

Dafür braucht es eine Registrierung als vivienda turística bei der Generalitat sowie eine positive gemeindliche Bescheinigung über die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan. Die Eintragung gilt fünf Jahre; die Registriernummer muss am Eingang und in jeder Anzeige stehen; zimmerweise Vermietung ist untersagt. Die Regeln wurden 2021 (Decreto 10/2021) und 2024 (Decreto-ley 9/2024) neu gefasst; seit 2025 gilt zusätzlich das staatliche Registro Único de Arrendamientos.

Karte

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Zuständigkeit nach der Ressortverteilung der Gemeinde Altea, Stand Oktober 2026. Gebühren, Fristen und Unterlagenlisten bitte direkt im Rathaus erfragen; sie richten sich nach den jeweils geltenden Satzungen. Quellen: boe.es (Decreto 69/2013, BIC), boe.es (Ley 3/2004, Erstbezug), boe.es (Ley 22/1988), boe.es (RD 1000/2010, visado), datos.gob.es (PATRICOVA), gva.es (Ferienvermietung).