Genehmigungen, Bauanzeigen, Flächennutzungsplan und Erstbezug. Wer in Altea baut, umbaut oder eine Immobilie kauft, landet früher oder später hier.
Keine Seite der Gemeinde Altea. alteamar.es ist ein privates Angebot und keine Behörde: Wir nehmen keine Anträge an und beraten nicht im Einzelfall. Verbindlich ist nur, was die zuständige Stelle sagt: altea.es ↗. Wie ein Branchenbuch sammeln wir hier, was sonst auf vielen Seiten verstreut ist: ein Überblick, keine Handlungsanleitung.

| Zeitraum | Publikumsverkehr |
|---|---|
| Publikumsverkehr | vormittags; Zeiten auf altea.es |
| Technische Beratung | Termin bei der Oficina Tècnica telefonisch erfragen |
Für Aktenauskunft und Ortstermine vorher anrufen; die Technikerinnen und Techniker sind nicht durchgehend im Haus.
Öffnungszeiten ändern sich. Vor dem Besuch bitte prüfen: altea.es → Urbanismo
Die verlangten Unterlagen ändern sich mit der Rechtslage. Aktuelle Liste: altea.es → Urbanismo, trámites
Der Kern der Altstadt ist Denkmalbereich. Das Renaissance-Bollwerk um die Kirche (Carrer Major, d’Enmig, de Baix, del Forn u. a.) ist seit 2013 Bien de Interés Cultural (Conjunto Histórico, Decreto 69/2013). Dort gelten Vorgaben für Dächer, Fenster, Fassaden und Farben, und Eingriffe brauchen zusätzlich die Genehmigung der Conselleria de Cultura.
In den ersten 100 m landeinwärts der Küste gilt die Schutzzone der Ley de Costas: Wohnbauten sind dort grundsätzlich ausgeschlossen, Eingriffe brauchen eine zusätzliche Genehmigung. Das verlängert Verfahren deutlich.
Am Algar kommt das Hochwasserrisiko hinzu. Die Überschwemmungsgebiete an der Mündung sind im PATRICOVA kartiert, dem Hochwasser-Raumplan der Generalitat (Decreto 201/2015, Karten unter carto.icv.gva.es), und begrenzen, was gebaut werden darf — mitunter sehr deutlich. Das sollte vor dem Kauf geprüft werden, nicht danach.
Vor einem Kauf lohnt sich die cédula urbanística: Sie zeigt, was zulässig ist und ob ohne Genehmigung gebaut wurde.
Fällig werden die Genehmigungsgebühr und die Bausteuer ICIO, berechnet nach den Baukosten. Sätze und Ermäßigungen stehen in den Gebührensatzungen: altea.es → Ordenanzas fiscales. Verfahren und Formulare unter altea.es → Urbanismo, trámites.
Erdbewegungen brauchen eine Genehmigung; Mauern, Einfriedungen, Pools, Überdachungen und Solaranlagen sind je nach Fall genehmigungs- oder anzeigepflichtig (declaración responsable). Vorher fragen ist billiger als nachträglich legalisieren.
Das hängt von Umfang und Vollständigkeit ab und kann mehrere Monate dauern. Fehlende Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen.
Je nach Alter und Lage kommt eine nachträgliche Legalisierung oder eine Eintragung als Altbestand infrage. In Schutzgebieten ist das oft ausgeschlossen. Das sollte anwaltlich geprüft werden.
Dafür braucht es eine Registrierung als vivienda turística bei der Generalitat sowie eine positive gemeindliche Bescheinigung über die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan. Die Eintragung gilt fünf Jahre; die Registriernummer muss am Eingang und in jeder Anzeige stehen; zimmerweise Vermietung ist untersagt. Die Regeln wurden 2021 (Decreto 10/2021) und 2024 (Decreto-ley 9/2024) neu gefasst; seit 2025 gilt zusätzlich das staatliche Registro Único de Arrendamientos.
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Zuständigkeit nach der Ressortverteilung der Gemeinde Altea, Stand Oktober 2026. Gebühren, Fristen und Unterlagenlisten bitte direkt im Rathaus erfragen; sie richten sich nach den jeweils geltenden Satzungen. Quellen: boe.es (Decreto 69/2013, BIC), boe.es (Ley 3/2004, Erstbezug), boe.es (Ley 22/1988), boe.es (RD 1000/2010, visado), datos.gob.es (PATRICOVA), gva.es (Ferienvermietung).
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