Genehmigungen, Bauanzeigen, Bebauungsplan und Erstbezug. Wer in Altea baut, umbaut oder eine Immobilie kauft, landet früher oder später hier.
| Zeitraum | Publikumsverkehr |
|---|---|
| 1. Oktober – 31. Mai, Mo–Fr | 8:30 – 14:00 |
| 1. Juni – 30. September, Mo–Fr | 8:30 – 13:30 |
| Beratung durch den Stadtarchitekten | nach Vereinbarung |
Für Aktenauskunft und Ortstermine vorher anrufen; die Technikerinnen und Techniker sind nicht durchgehend im Haus.
Öffnungszeiten ändern sich. Vor dem Besuch bitte prüfen: altea.es → Urbanismo
Die verlangten Unterlagen ändern sich mit der Rechtslage. Aktuelle Liste: altea.es → Urbanismo, trámites
Der Casco Antiguo ist Denkmalbereich. Als Bien de Interés Cultural gelten dort zusätzliche Auflagen für Fassaden, Fenster, Dächer und Farben — auch für Maßnahmen, die andernorts nur anzeigepflichtig wären.
In Küstennähe kann die Küstenbehörde Costas zuständig sein, an den Hängen die Landesbehörden für Naturschutz. Das verlängert Verfahren deutlich.
Am Algar kommt das Hochwasserrisiko hinzu. Die Überschwemmungsgebiete an der Mündung sind in der valencianischen Raumplanung kartiert und begrenzen, was gebaut werden darf — mitunter sehr deutlich. Das gehört vor den Kauf geprüft, nicht danach.
Vor einem Kauf lohnt sich die cédula urbanística: Sie zeigt, was zulässig ist und ob ohne Genehmigung gebaut wurde.
Fällig werden die Genehmigungsgebühr und die Bausteuer ICIO, berechnet auf die Baukosten. Sätze und Ermäßigungen stehen in den Gebührensatzungen: altea.es → Ordenanzas fiscales. Verfahren und Formulare unter altea.es → Urbanismo, trámites.
In der Regel ja. Auch für Mauern, Terrassenüberdachungen, Solaranlagen und größere Erdbewegungen. Vorher fragen ist billiger als nachträglich legalisieren.
Das hängt von Umfang und Vollständigkeit ab und kann mehrere Monate dauern. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Je nach Alter und Lage kommt eine nachträgliche Legalisierung oder eine Eintragung als Altbestand infrage. In Schutzgebieten ist das oft ausgeschlossen. Das gehört anwaltlich geprüft.
Dafür braucht es eine Registrierung als vivienda turística bei der Generalitat sowie eine gemeindliche Bescheinigung über die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan. Die Regeln sind zuletzt mehrfach verschärft worden.
Karte von Google Maps
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Zuständigkeit nach der Ressortverteilung der Gemeinde Altea, Stand August 2026. Gebühren, Fristen und Unterlagenlisten bitte direkt im Rathaus erfragen; sie sind Gegenstand der jeweils geltenden Satzungen.
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