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Steuern

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Impuestos

Ob man in Spanien steuerlich ansässig ist, entscheidet sich an Tagen, nicht an Absichten. Und diese eine Frage bestimmt fast alles Weitere.

Kontakt

Finanzamt AEAT
Agencia Tributaria, Delegación de Benidorm
Av. Beniardá 2, 03502 BenidormAuf der Karte zeigen
Örtliche Steuern
Grundsteuer IBI, Müll und Kfz-Steuer laufen über Suma, nicht über die AEAT
Beratung
Gestoría, asesor fiscal oder Steuerberatung — für alles, was über die Standardfälle hinausgeht

Öffnungszeiten

ZeitraumPublikumsverkehr
AEAT Benidorm, Publikumsverkehrvormittags, nur mit Termin
Einkommensteuererklärung (Ansässige)Kampagne im Frühjahr und Sommer
Modelo 210 bei Eigennutzungdas ganze Folgejahr über
Modelo 210 bei Vermietungvierteljährlich

Die genauen Zeiträume ändern sich jährlich und stehen im Kalender der AEAT. Fristversäumnis führt zu Zuschlägen, auch bei Erstattungsfällen.

Öffnungszeiten ändern sich. Vor dem Besuch bitte prüfen: sede.agenciatributaria.gob.es

Ansprechpartner und Abteilungen

  • Agencia Tributaria (AEAT)Staatliche Steuern: Einkommen, Nichtansässige, Vermögen
  • SumaÖrtliche Steuern der Gemeinde
  • Generalitat ValencianaErbschaft, Schenkung, Vermögensübertragung
  • Asesor fiscalBeratung und Erklärung — kein Amt, aber meist der günstigere Weg

Die entscheidende Frage: ansässig oder nicht?

  1. 183 Tage zählenWer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, gilt als steuerlich ansässig. Kurze Auslandsaufenthalte werden dabei mitgezählt, nicht abgezogen.
  2. Weitere Merkmale prüfenAnsässigkeit kann auch vorliegen, wenn der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen hier liegt oder Ehepartner und minderjährige Kinder hier leben.
  3. Als AnsässigerErklärung des Welteinkommens über die spanische Einkommensteuer. Auslandsvermögen über bestimmten Schwellen ist zusätzlich anzuzeigen.
  4. Als NichtansässigerNur spanische Einkünfte, über das Modelo 210. Dazu gehört auch die eigene Ferienwohnung, selbst wenn sie leer steht.
  5. Doppelbesteuerung prüfenZwischen Spanien und Deutschland besteht ein Abkommen. Es verhindert die doppelte Besteuerung, nicht die doppelte Erklärungspflicht.

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Was hier erledigt wird

  • Modelo 210 — Einkommensteuer für Nichtansässige, auch bei reiner Eigennutzung
  • Vermietung — vierteljährliche Erklärung der Mieteinnahmen
  • Verkauf einer Immobilie — Gewinnbesteuerung, dazu ein Einbehalt vom Kaufpreis bei nichtansässigen Verkäufern
  • Plusvalía municipal — kommunale Wertzuwachssteuer, über die Gemeinde
  • IBI und Müllgebühr — über Suma
  • Vermögensteuer — ab bestimmten Schwellen, mit eigenen Regeln in der Comunidad Valenciana
  • Erbschaft und Schenkung — Sache der autonomen Gemeinschaft, mit Fristen ab dem Todesfall

Was Sie mitbringen

  • NIE und Ausweis
  • Katasterreferenz der Immobilie, von der IBI-Rechnung
  • Kaufvertrag oder escritura
  • Bei Vermietung: Einnahmen und abzugsfähige Ausgaben, belegt
  • Bei Verkauf: Kaufpreis, Verkaufspreis, Notar- und Maklerkosten
  • Digitales Zertifikat für die Abgabe über die Sede electrónica

Die verlangten Unterlagen ändern sich mit der Rechtslage. Aktuelle Liste: sede.agenciatributaria.gob.es

Gut zu wissen

Diese Seite erklärt, sie berät nicht. Steuerrecht ist einzelfallabhängig, und Fehler sind teuer. Für die eigene Lage ist eine Steuerberatung oder eine gestoría der richtige Weg — die Kosten liegen meist deutlich unter dem, was ein übersehener Zuschlag kostet.

Die eigene Wohnung wird auch dann besteuert, wenn sie leer steht. Für Nichtansässige gilt ein fiktiver Nutzungswert, berechnet aus dem Katasterwert. Das überrascht viele — und es wird über Jahre nachgefordert.

Beim Verkauf durch Nichtansässige behält die Käuferseite einen Anteil des Kaufpreises ein und führt ihn ans Finanzamt ab. Wer weniger Gewinn erzielt hat, bekommt die Differenz auf Antrag zurück — aber nur, wenn er ihn stellt.

Gebühren

Die Steuersätze setzt der Gesetzgeber; sie ändern sich jährlich und sind nach Einkunftsart gestaffelt. Für Nichtansässige aus der EU gilt ein anderer Satz als für Drittstaatsangehörige. Die geltenden Werte stehen bei der AEAT: sede.agenciatributaria.gob.es.

Häufige Fragen

Ich bin nur im Sommer hier. Muss ich etwas erklären?

Wenn Ihnen hier eine Immobilie gehört, ja — das Modelo 210, jährlich. Auch ohne Vermietung und ohne Einkünfte.

Zählt der Tag der An- und Abreise mit?

Bei der 183-Tage-Regel werden Aufenthaltstage gezählt; kurze Auslandsaufenthalte unterbrechen die Zählung nicht automatisch. Im Grenzfall gehört das in fachkundige Hände.

Ich zahle schon in Deutschland Steuern.

Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird. Es befreit aber nicht davon, in beiden Ländern zu erklären.

Was ist der Unterschied zwischen IBI und Modelo 210?

Das IBI ist die kommunale Grundsteuer und wird über Suma erhoben. Das Modelo 210 ist die staatliche Einkommensteuer für Nichtansässige. Beide fallen nebeneinander an.

Karte

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Zusammengestellt August 2026. Steuerrecht ändert sich jährlich; die Angaben beschreiben die Systematik, nicht die geltenden Sätze. Verbindlich ist die AEAT.