Wer in Altea eine Wohnung oder ein Haus in einer Urbanisation besitzt, ist fast immer Teil einer comunidad de propietarios. Das ist keine Formalie: Sie beschließt über Geld, und ihre Beschlüsse binden auch die Abwesenden.
Die Eigentümergemeinschaft entsteht von selbst, sobald ein Gebäude oder eine Anlage in Einzeleigentum aufgeteilt ist. Man tritt ihr nicht bei und kann nicht austreten — mit dem Kauf ist man Mitglied. Geregelt ist das im Gesetz über das Wohnungseigentum, der Ley de Propiedad Horizontal von 1960.
Sie verwaltet, was allen gehört: Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Pool, Garten, Zufahrt, Wasserleitungen bis zur Wohnungsgrenze. Dafür zahlt jeder eine Umlage nach seinem coeficiente de participación — dem Anteil, der in der Teilungserklärung festgelegt ist und in der escritura steht.
Die Einladung geht an die Anschrift, die der Gemeinschaft gemeldet ist — nicht an die im Melderegister. Wer im Ausland lebt und keine gültige Anschrift hinterlegt hat, bekommt sie unter Umständen gar nicht und ist trotzdem an die Beschlüsse gebunden.
Die laufende Umlage deckt den Haushalt: Reinigung, Strom für Gemeinschaftsflächen, Versicherung, Verwaltung, Pool- und Gartenpflege, Rücklage. Reicht sie für eine größere Arbeit nicht, beschließt die Versammlung eine derrama — eine Sonderumlage.
Sonderumlagen können erheblich sein: Fassadensanierung, Aufzug, Dach, Poolanlage. Sie treffen jeden nach seinem Anteil, unabhängig davon, ob er die Sache nutzt. Wer eine Wohnung im Erdgeschoss hat, zahlt am Aufzug in der Regel trotzdem mit, sofern die Teilungserklärung nichts anderes sagt.
Schulden der Vorbesitzer gehen auf die Wohnung über. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz haftet die Immobilie für die offenen Umlagen des laufenden Jahres und der drei vorangegangenen Jahre. Wer kauft, kauft diese Schuld mit — auch wenn er von ihr nichts wusste.
Deshalb gehört zu jedem Kauf die certificado de deuda: eine Bescheinigung des Verwalters, dass keine Rückstände bestehen. Der Notar verlangt sie normalerweise; darauf verzichten sollte man nicht.
Ebenfalls vor dem Kauf einsehen: die Protokolle der letzten Versammlungen. Dort steht, ob eine teure Sanierung bereits beschlossen oder absehbar ist. Ein beschlossener, aber noch nicht eingeforderter Betrag ist der klassische böse Nachtrag.
Diese Seite erklärt die Grundzüge. Die Teilungserklärung und die Hausordnung der eigenen Anlage gehen im Einzelfall vor, und bei Streit hilft nur anwaltlicher Rat.
Zusammengestellt August 2026, nach der Ley de Propiedad Horizontal. Das Gesetz wurde mehrfach geändert, zuletzt bei den Regeln zur Ferienvermietung — im Zweifel die geltende Fassung prüfen.
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